Reihengrab

Reihengräber für die Beisetzung von Särgen

Reihengräber werden der
Reihe nach, ohne Wahlmöglichkeit der
Lage, vergeben und dienen zur Beisetzung
eines Sarges.

Das Nutzungsrecht
beträgt 25 Jahre (Parkfriedhof 30 Jahre) und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.


 

Wiesenpflegereihengrab

Wiesenpflegereihengräber

Wiesenpflegereihengräber werden der Reihe nach, ohne Wahlmöglichkeit der Lage, vergeben und dienen zur Beisetzung
eines Sarges.

Das Nutzungsrecht
beträgt 25 Jahre (Parkfriedhof 30 Jahre) und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.

Für die Pflege des Rasens ist die Stadt Bottrop verantwortlich.

 

Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (Sarg anonym)

Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal

Die Gräber werden einheitlich als Rasenfläche, ohne Kennzeichnung der Grabstellen, hergerichtet und als Gemeinschaftsgrabfeld ausschließlich von der Stadt Bottrop gepflegt.

Vor dem Gräberfeld befindet sich eine Grabstele, auf der man den Namen des Verstorbenen eintragen lassen kann.

Urnenreihengrab

Urnenreihengräber

Urnenreihengräber werden der Reihe nach,
ohne Wahlmöhlichkeit
der Lage, vergeben und dienen zur Beisetzung
einer Urne.

Das Nutzungsrecht
beträgt 25 Jahre (Parkfriedhof 30 Jahre) und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.

 

Urnenbaum-Reihengrab

Urnenbaum-Reihengräber auf dem Ostfriedhof

Bei Urnenbaum-Reihengräbern
ist es möglich, eine Urne an einem
Baum beizusetzen. Es besteht die
Möglichkeit, eine Grabplatte auf
das Grab zu legen (45cm x 30cm).
An einem Baum werden vier
Urnen der Reihe nach beigesetzt.

Die Ruhefristen betragen
25 Jahre (30 Jahre Parkfriedhof).

Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (URNE ANONYM)

Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal

Die Gräber werden einheitlich als Rasenfläche, ohne Kennzeichnung der Grabstellen, hergerichtet und als Gemeinschaftsgrabfeld ausschließlich von der Stadt Bottrop gepflegt.

Vor dem Gräberfeld befindet sich eine Grabstele, auf der man den Namen des Verstorbenen eintragen lassen kann.