Familiengrabstätten (Gruften)
Familiengrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (35 Jahre Parkfriedhof) verliehen wird.
Die Lage und Anzahl der Grabstellen wird im Einvernehmen mit dem Erwerber abgestimmt.
Die Ruhefristen betragen 25 Jahre (30 Jahre Parkfriedhof).
Wiesenpflegegruften
Wiesenpflegegruften sind ein- oder mehrstellige Grabstätten, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (35 Jahre Parkfriedhof) verliehen wird.
Die Lage und Anzahl der Grabstellen wird im Einvernehmen mit dem Erwerber abgestimmt.
Die Ruhefristen betragen 25 Jahre (30 Jahre Parkfriedhof).
Urnenkammer
Die Urnenkammer ist eine Familiengrabstätte, in der bis zu 3 Urnen (Standardkapseln) beigesetzt werden können.
Auf Antrag kann ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Parkfriedhof 35 Jahre) erworben werden.
Die Lage der Grabstelle wird im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
Urnenbaum-Familiengrab
Auf Antrag können einzelne Bäume als Familiengrabstätten mit einem Belegrecht für 2 oder 4 Urnenbeisetzungen vergeben werden.
Für weitere Informationen zu dieser Beisetzungsform beachten Sie bitte die Friedhofssatzung.
Urnenerdkammern
Urnenerdkammern nur am Alten Friedhof in Kirchhellen
In einer Urnenerdkammer können 2 standard-Urnenkapseln beigesetzt werden, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren erworben werden kann.
Die Urnenerdkammern werden dem Nutzungsberechtigten mit einheitlicher Verschlussplatte überlassen so das ein einheitliches Erscheinungsbild der Grabanlage gewährleistet ist.