Wiesenpflegereihengrab
Wiesenpflegereihengräber werden der Reihe nach, ohne Wahlmöglichkeit der Lage, vergeben und dienen zur Beisetzung
eines Sarges.
Das Nutzungsrecht
beträgt 25 Jahre (Parkfriedhof 30 Jahre) und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.
Für die Pflege des Rasens ist die Stadt Bottrop verantwortlich.
Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (Sarg anonym)
Die Gräber werden einheitlich als Rasenfläche, ohne Kennzeichnung der Grabstellen, hergerichtet und als Gemeinschaftsgrabfeld ausschließlich von der Stadt Bottrop gepflegt.
Vor dem Gräberfeld befindet sich eine Grabstele, auf der man den Namen des Verstorbenen eintragen lassen kann.
Urnenbaum-Reihengrab
Bei Urnenbaum-Reihengräbern
ist es möglich, eine Urne an einem
Baum beizusetzen. Es besteht die
Möglichkeit, eine Grabplatte auf
das Grab zu legen (45cm x 30cm).
An einem Baum werden vier
Urnen der Reihe nach beigesetzt.
Die Ruhefristen betragen
25 Jahre (30 Jahre Parkfriedhof).
Wiesengrab mit Gemeinschaftsgrabmal (URNE ANONYM)
Die Gräber werden einheitlich als Rasenfläche, ohne Kennzeichnung der Grabstellen, hergerichtet und als Gemeinschaftsgrabfeld ausschließlich von der Stadt Bottrop gepflegt.
Vor dem Gräberfeld befindet sich eine Grabstele, auf der man den Namen des Verstorbenen eintragen lassen kann.