Familiengrabstätten (Gruften)
Familiengrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (35 Jahre Parkfriedhof) verliehen wird.
Die Lage und Anzahl der Grabstellen wird im Einvernehmen mit dem Erwerber abgestimmt.
Die Ruhefristen betragen 25 Jahre (30 Jahre Parkfriedhof).
Wiesenpflegegruften
Wiesenpflegegruften sind ein- oder mehrstellige Grabstätten, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (35 Jahre Parkfriedhof) verliehen wird.
Die Lage und Anzahl der Grabstellen wird im Einvernehmen mit dem Erwerber abgestimmt.
Die Ruhefristen betragen 25 Jahre (30 Jahre Parkfriedhof).
Urnengruften
In einer Urnengruft können 4 Urnen beigesetzt werden, an denen auf Antrag das Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Parkfriedhof 35 Jahre) erworben werden kann.
Urnenkammer
Die Urnenkammer ist eine Familiengrabstätte, in der bis zu 3 Urnen (Standardkapseln) beigesetzt werden können.
Auf Antrag kann ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Parkfriedhof 35 Jahre) erworben werden.
Die Lage der Grabstelle wird im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
Urnenbaum-Familiengrab
Auf Antrag können einzelne Bäume als Familiengrabstätten mit einem Belegrecht für 2 oder 4 Urnenbeisetzungen vergeben werden.
Für weitere Informationen zu dieser Beisetzungsform beachten Sie bitte die Friedhofssatzung.